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Case Lawsuit Title
*
Case / Trial ID Number
Jurisdiction Code
*
us
in
upc
eu
Category
*
Patent
Trademark
Copyright
Design
Filing Date
Decision Verdict Date
Court / Tribunal
Bench / Panel Judges
Petitioner / Claimant (Plaintiff)
Avago Technologies International Sales Pte. Limited
Respondent / Defendant
Tesla Germany GmbH; Tesla Manufacturing Brandenburg SE
Dispute Summary
In this UPC case, Avago Technologies sued Tesla entities for infringement of EP1838002. Concurrently, the defendants filed counterclaims seeking revocation of the patent. The court issued an order consolidating all claims—the main action and both counterclaims—to be heard together before the Munich Local Division. This procedural step streamlines the litigation process by addressing infringement and validity simultaneously.
Outcome / Ruling
pending
Verdict Document PDF URL
Full text judgment
1 Lokalkammer München UPC_CFI_52/2023 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren betreffend das Europäische Patent 1 838 002 erlassen am: 03/04/2024 KLÄGERIN 1) Avago Technologies International Sales Pte. Limited (Kläger) - 1 Yishun Avenue 7 - 768923 - Singapur - SG Vertreten durch: Bernd Allekotte BEKLAGTE 1) Tesla Germany GmbH (Beklagter) - Ludwig-Prandtl-Straße 27-29 - 12526 - Berlin - DE Vertreten durch: Marcus Grosch 2) Tesla Manufacturing Brandenburg SE (Beklagter) - Tesla Str. 1 - 15537 - Grünheide (Mark) - DE Vertreten durch: Marcus Grosch 2 STREITGEGENSTÄNDLICHES PATENT Patentnr. Inhaberin EP1838002 Avago Technologies International Sales Pte. Limited ENTSCHEIDENDE RICHTER ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS – VOLLSTÄNDIGE ZUSAMMENSETZUNG Vorsitzender Richter und Berichterstatter Matthias Zigann Rechtlich qualifizierte Richterin Tatyana Zhilova Rechtlich qualifizierter Richter Tobias Pichlmaier Technisch qualifizierter Richter Klaus Loibner Diese Anordnung wurde vom vollständig besetzten Spruchkörper erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch GEGENSTAND DER RECHTSSACHE: Patentverletzung; hier: Frage der Abtrennung der Nichtigkeitswiderklagen KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERHALTS Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Verletzung des Europäischen Patents 1 838 002 in Anspruch. Die Beklagten haben jeweils eine Nichtigkeitswiderklage erhoben. Die Klägerin verteidigt sich unter anderem mit einer eingeschränkten Merkmalskombination als Hilfsantrag (vgl. Anlage K 24). Der Spruchkörper in der vollständigen Zusammensetzung hat am 06/03/2024 über die Handhabung gem. Regel 37 VerfO vorberaten. Mit Anordnung vom 26/03/2024 wurde die Parteien aufgefordert, zur Frage der Anwendung des Artikels 33.3 EPGÜ Stellung zu nehmen. Beide Parteien haben sich dafür ausgesprochen, dass die Klage und die Widerklagen zusammen vor demselben Spruchkörper verhandelt werden sollen. Die Beklagte haben sich darüber hinaus auch damit einverstanden erklärt, dass alles an die Zentralkammer verwiesen wird. 3 BEGRÜNDUNG DER ANORDNUNG Gemäß Regel 37.1 VerfO entscheidet der Spruchkörper so bald wie möglich nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens durch Anordnung, wie in Bezug auf die Anwendung von Artikel 33 Absatz 3 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zu verfahren ist. Den Parteien ist rechtliches Gehör zu gewähren. Gem. Regel 37.2 VerfO kann eine Entscheidung auch zu einem früheren Zeitpunkt getroffen werden. Beide Parteien haben sich dafür ausgesprochen, dass die Klage und die Widerklagen zusammen vor demselben Spruchkörper verhandelt werden sollen. Die Beklagte haben sich darüber hinaus damit einverstanden erklärt, dass alles an die Zentralkammer verwiesen wird. Die Klägerin hat sich insoweit nicht einverstanden erklärt, so dass diese Option ausscheidet. Grundsätzlich sind Klage und Widerklage zusammen zu verhandeln, zumal beide Parteien sich dafür aussprechen. Gewichten Gegenargumente sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Die Klage und die beiden Widerklagen werden daher zusammen vor der Lokalkammer München verhandelt. ANORDNUNG Die Klage und die beiden Widerklagen werden zusammen vor der Lokalkammer München verhandelt. Dr. Zigann Vorsitzender Richter und Berichterstatter Pichlmaier Rechtlich qualifizierter Richter Zhilova Rechtlich qualifizierte Richterin Loibner Technisch qualifizierter Richter Matthias ZIGANN Digital unterschrieben von Matthias ZIGANN Datum: 2024.04.03 14:21:39 +02'00' Tobias Günther Pichlmaier Digital unterschrieben von Tobias Günther Pichlmaier Datum: 2024.04.03 14:25:41 +02'00' Tatyana Zhilova Digitally signed by Tatyana Zhilova Date: 2024.04.03 16:06:46 +03'00' Klaus Loibner Digital unterschrieben von Klaus Loibner Datum: 2024.04.03 15:52:58 +02'00' 4 ANGABEN ZUR ANORDNUNG Anordnungsnr. ORD_16076/2024 Verfahrensnr.: ACT_462984/2023 UPC Nummer: UPC_CFI_52/2023 Nummern der Widerklagen: CC_581179/2023; CC_581177/2023 Art des Vorgangs: R 37
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